Informieren Sie sich über Höhenfestpunkte (HFP) und deren Bestellmöglichkeit im Geodatenshop des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Wenn es auf die Schwere ankommt...
► Chronologie der Höhenreferenzsysteme in Baden-Württemberg
► Produktinhalte Höhenfestpunktfeld
► Qualitätsmerkmale Höhenfestpunktfeld
► Technische Merkmale Höhenfestpunktfeld
► Preisinformation und Kontakt
Das LGL weist darauf hin, dass bei der Verwendung von Höhen und der Zusammenführung von Nivellements mit bereits vorangegangenen Vermessungen, das Referenzsystem der verwendeten Höhen zu beachten ist. Im Bereich von örtlichen Höhennetzen (Stadtgebiete) kann es vorkommen, dass diese Höhen noch Höhen im „Alten System“ sind. Die Systemdifferenzen zu den jeweiligen verwendeten amtlichen Landeshöhen im Höhenstatus 130, 160 oder 170 sind dann beim Betreiber des örtlichen Höhennetzes zu erheben.
Alle Vermessungen, die auf Dauer von Bestand sein sollen, müssen in einen übergeordneten Rahmen eingepasst werden. Er ist Voraussetzung für die zusammenhängende Darstellung des Landesgebietes in Karten und dient als Grundlage für die topographische Landesaufnahme, für Liegenschaftsvermessungen, für ausgedehnte Vermessungsarbeiten öffentlicher und privater Stellen sowie für Wissenschaft und Forschung. Aufgabe der Landesvermessung ist unter anderem, geeignete Bezugspunkte für Lage-, Höhe- und Schweremessungen auf der Erdoberfläche zu bestimmen.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung aktualisiert laufend die Festpunktfelder und hält die Ergebnisse der Landesvermessung für die Nutzer bereit. Die Höhen der Festpunkte können für ganz Baden-Württemberg beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung bezogen werden.
Chronologie der Höhenreferenzsysteme in Baden-Württemberg
Ab 1885
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Ab 1979 |
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Ab 2008 |
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Ab 01.07.2017 |
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Umstellung auf Normalhöhen Betreiber örtlicher Höhennetze können vom LGL auf Wunsch individuell beraten werden. |
Produktinhalte Höhenfestpunktfeld
Das Höhenfestpunktfeld bildet die Grundlage der Höhenvermessungen. Es ist in der Örtlichkeit durch ca. 60 000 Höhenfestpunkte (NivP), meist in Form von Metallbolzen, an stabilen Bauwerken oder im Fels dauerhaft
vermarkt. An bestimmten öffentlichen Bauwerken wie Rathäusern oder Bahnhöfen sind auch Höhentafeln angebracht. An den NivP können von jedem Fachkundigen Höhenmessungen aller Art auf einem einheitlichen Niveau angeschlossen werden.
Höhen werden durch geometrische Nivellements millimetergenau bestimmt. Ein Nivellierinstrument realisiert eine exakte horizontale Ziellinie, so dass Höhenunterschiede an senkrechten Latten ermittelt werden können.
Durch aneinander gereihtes Messen wird die Ausgangshöhe zu einem beliebigen Zielpunkt übertragen.
Höhenangaben stellen den in Millimetern angegebenen lotrechten Abstand zu einer Bezugsfläche dar. Eine Höhenbezugsfläche kann man sich als einen unter dem Festland fortgesetzt gedachten, mittleren Meeresspiegel
vorstellen. Da sich Höhenfestpunkte in besonderem Maße durch die Bewegungen der Erdoberfläche verändern und durch Baumaßnahmen gefährdet sind, werden sie laufend und systematisch durch Messungen überwacht und erneuert. Durch die hohe Messgenauigkeit lassen sich nach Wiederholungsmessungen auch Senkungen und Hebungen der Erdoberfläche ermitteln.
Qualitätsmerkmale Höhenfestpunktfeld
Höhensystem
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Deutsches Haupthöhennetz 1912 |
Deutsches Haupthöhennetz 1992 |
Kurzbezeichnung
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DHHN12 | DHHN92 |
Status
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100, Anteil Baden-Württemberg: 130 | 160 |
Definition Höhe
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lotrechter Abstand der Punkte von der Bezugsfläche NN |
lotrechter Abstand der Punkte zur Bezugsfläche Quasigeoid |
Gebrauchshöhensystem
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seit 1979 | seit 01.01.2008 |
Punktanzahl
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ca. 60000 | ca. 60000 |
Höhenbezugspunkt
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Pegel Amsterdam (NAP) | Pegel Amsterdam (NAP) |
Höhenanschlusspunkt |
Normalhöhenpunkt Hoppegarten (unterirdische Festlegung (UF)); Verlegung des NHP von 1912
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NivP Kirche Wallenhorst, Geopotentielle Kote der Ausgleichung 1986 des europäischen Nivellementnetzes (UELN)
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Höhenbezugsfläche
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Normalnull-Fläche (NN) |
Normalhöhennull-Fläche (NHN) Quasigeoid |
Bezeichnung der Höhen
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Höhen im neuen System; Höhen ü. NN (NN-Höhen) |
Höhen über Normalhöhennull (NHN-Höhen) |
Höhenart
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normalorthometrische Höhen | Normalhöhen |
Art der Schwerereduktion
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normalorthometrische Reduktion | Normalhöhen-Reduktion (NR) |
Punktdichte (linienhaft)
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in Ortschaften <300m Abstand, außerhalb < 1500m Abstand |
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Erhaltung/Erneuerung durch
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Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung | |
Vermarkung |
Oberirdisch: In der Örtlichkeit zugänglich, dauerhaft an Bauwerken oder im Fels durch Metallbolzen, Höhentafel, Höhenmarke, Pfeilerbolzen, Rammpfahlbolzen Unterirdisch: UF im Schacht, UF im Erdboden, Kleine UF, Bolzen, Rammpfahl
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Differenzen der Höhensysteme |
DHHN92 - DHHN12= + 6 bis -4 |
Technische Merkmale Höhenfestpunktfeld
Einführung von Normalhöhen in Baden-Württemberg
Die Grundlage des Höhenfestpunktfeldes bildet das Deutsche Haupthöhennetz 1912 (DHHN12). Es besteht aus Nivellementschleifen mit einem Umfang von 50 km bis 340 km und liegt einheitlich für die alten Länder der Bundesrepublik vor. Für die Höhen im DHHN12 gilt die Bezugsfläche Normalnull (NN), die etwa durch das Mittelwasser der Nordsee am Amsterdamer Pegel verläuft. Als Ausgangspunkt des Höhenfestpunktfeldes dient der sogenannte Normalhöhenpunkt in der Nähe von Berlin.
Der Netzteil, der Baden-Württemberg umfasst, ist das hier abgebildete Haupthöhennetz von Baden-Württemberg. Es ist in weiteren Stufen durch das Netz der 2. Ordnung und das Netz der 3. Ordnung verdichtet. Dieses versorgt die Wohnplätze mit Höhen. Das Netz der 3. Ordnung wird seit 2004 nicht mehr überwacht und erhalten. Der Punktabstand beträgt in Ortschaften bis 300 m und außerhalb von Ortschaften bis 1,5 km.
An den Höhen der NivP des DHHN12 ist die "normalorthometrische Reduktion" angebracht. Daher werden die Höhen als "normalorthometrische Höhen" bezeichnet. Mit dieser Reduktion wird die Änderung der Schwere infolge Abplattung der Erde zu den Polen hin berücksichtigt, jedoch nicht die durch Massenunregelmäßigkeiten verursachten Schwereanomalien.


Deutsches Haupthöhennetz 1992 (DHHN92)
Die deutschen Länder vereinbarten nach der Wiedervereinigung, die nicht zusammenhängenden Nivellementsnetze in Ost und West zu verbinden und ein neues gesamtdeutsches Höhensystem einzuführen: Das "Deutsches Haupthöhennetz 1992" (DHHN92), im System von Normalhöhen. Es entstand aus den Messungselementen des Höhennetzes der ehemaligen DDR (Staatliches Nivellementsnetz 1976), des 1980-1985
erneuerten DHHN12 und Verbindungsmessungen von 1992. Die Normalhöhen wurden nach der Theorie von Molodenski berechnet.
In diesem System werden durch Einbeziehung der Schweremessungen die Einflüsse der lokalen Schwereanomalien des Erdkörpers berücksichtigt, so dass das Nivellement im physikalischen Umfeld ausgeführt wird (siehe Schwerefestpunktfeld). Als Anschlusspunkt des Höhennetzes dient der Fundamentalpunkt Wallenhorst bei Osnabrück, der als Knotenpunkt des Europäischen Nivellementsnetzes die Verbindung zum Pegel Amsterdam schafft.
Die Einführung als neues amtliches Höhensystem erfolgte zum 1.1.2008
Die Höhenbezugsfläche ist das Quasigeoid als so genannte NHN-Fläche und damit nicht mehr die NN-Fläche wie beim normalorthometrischen Höhensystem des DHHN12. Am Pegel Amsterdam entsprechen sich die Null-Höhenwerte.
Worauf sich der Anwender in Zukunft einstellen muss:
- Aufgrund der neuen Höhenbezugsfläche und infolge der Normalhöhenreduktion unterscheiden sich die NHN-Höhen von den bisherigen NN-Höhen im Sub-Dezimeterbereich.
- Bei der Berechnung von Normalhöhen im NivP-Feld der Landesvermessung werden gemessene oder interpolierte Schwerewerte zur Ermittlung der Normalhöhenreduktionen verwendet.
- Das neue Höhensystem führt die Höhenstatuszahl 160. Höhen in anderen Systemen werden durch andere Höhenstatuszahlen gekennzeichnet.
- Normalhöhen sind amtliche Höhen. Zusätzlich werden noch einige Jahre die DHHN12-Höhen (Höhenstatuszahl 130) bereit gehalten und auf Wunsch abgegeben. Die Laufendhaltung kann jedoch kritisch werden. Spätestens mit der Berechnung der neuen Höhen aus der Wiederholungsmessung des DHHN92 im Status 160 (voraussichtlich 2016) werden die jetzt noch gültigen Status-130-Höhen nicht mehr zu verwenden sein.
- Die Systemumstellung bringt in Baden-Württemberg Höhenwertänderungen von bis zu +6 cm und –4 cm mit sich.
- Bei der Anwendung von genauen Höhen muss weiterhin exakt auf das benutzte Höhensystem geachtet werden. Innerhalb eines Projektes müssen im An- und Abschluss immer Höhen aus dem selben System verwendet werden. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung teilt neben dem Höhenwert auch die zugehörige Höhenstatuszahl mit.
Welche Vorteile bringt das neue System mit sich?
- Keine Spannungen an den Grenzen der Bundesländer. Erstmals liegt ein in Deutschland einheitliches Höhensystem vor.
- Höhen sind unabhängig vom Messweg, denn erstmals sind annähernd die inhomogenen physikalischen Schwereverhältnisse der Erde berücksichtigt.
- Die Höhen beziehen sich auf eine eindeutig bestimmbare Bezugsfläche, das Quasigeoid.
- Bei Kenntnis der Quasigeoid-Undulation (Abstand Quasigeoid zu Erdellipsoid (Höhenanomalie)) können ellipsoidische Höhen aus GPS-Messungen leicht in Normalhöhen überführt werden. In Baden-Württemberg mittels dem Produkt DFHBF (LINK?)
- Höhenreduktionen sind in lokalen Gebieten vernachlässigbar klein.
- Die moderne NHN-Höhendefinition entspricht internationalen Forderungen. Höhensysteme der Nachbarländer lassen sich besser als bisher verbinden.
Der wichtigste Nachweis der Höhenfestpunkte ist die Datei der NivP. Dort sind alle ca. 60 000 NivP unter ihrem Punktkennzeichen mit Höhenwert, Höhenstatus, Lagebeschreibung, Vermarkungsart etc. beschrieben. Alle Angaben sind in der Festpunktdatenbank gespeichert und können über den Geodatenshop ausgewählt werden.
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift (VwVNutzGeo vom 23.04.2009):
II Produktbereiche
Teil A
Geobasisdaten der Grundlagenvermessung (Seite 16 ff.)
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1.1 AFIS® - Standardausgaben/ - Auszüge
Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Standardausgaben bzw. Auszügen aus Festpunktunterlagen ist der Tabelle A.1 zu entnehmen.
Ausgabe / Produkt | € / Produkt | |
Einzelnachweis | (einschließlich Punktbeschreibung) | 10 |
Auszüge aus analogen Festpunktunterlagen | (bis einschließlich DIN A3) | 10 |
Das anfallende Bereitstellungsentgelt berechnet sich aus dem gewählten Ausgabe/Produkt multipliziert mit der Anzahl der Einzelnachweise oder Auszüge und dem o.g. Basisbetrag. Mit diesem Bereitstellungsentgelt ist die interne Nutzung an bis zu 5 Arbeitsplätzen abgedeckt. Für eine weitergehende Nutzung ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zu kontaktieren.
Hinweis: alle Entgeltangaben netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Kundenberatung zu den Festpunkten
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Tel.: 0711 95980 - 218
Fax: 0711 95980-708
E-Mail: geodaten@lgl.bwl.de
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