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letzte Aktualisierung: 13.1.2021 - Änderungen in rot
Zwischenprüfung nach § 37 BBiG
Die für den 24. September 2020 terminierte Zwischenprüfung 2020 entfällt.Eine Vorlage des Ausbildungsnachweises beim LGL zur Zwischenprüfung ist somit nicht erforderlich!
Begründung:
Zwischenprüfungen dienen der Feststellung des Leistungsstandes der Auszubildenden nach dem ersten Ausbildungsjahr. Sie führen nicht zu einem Zeugnis und ihr Ergebnis fließt nicht in die Bewertung der Abschlussprüfung mit ein.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist zwar nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände und Zwangslagen erscheint es der zuständigen Stelle gerechtfertigt, von der bloßen Ermittlung des Leistungsstandes als Zulassungsvoraussetzung abzusehen.
Das Aussetzen der Zwischenprüfung gilt ausschließlich für die im September 2020 betroffenen Prüflinge.
Abschlussprüfung nach § 37 BBiG
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung und der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags müssen für die Sommerprüfung bis zum 15. März und für die Winterprüfung bis zum 15. September bei der Zuständigen Stelle eingegangen sein.
(Weitere Informationen und Vordrucke siehe unter > Vorschriften > Abschlussprüfung)
Ausbildungsabschlussprüfung Winter 2020/2021
Zulassung in besonderen Fällen (§ 45 Abs.1) – Vorzeitige Zulassung zur Prüfung
Wenn der Auszubildende während der Ausbildung in der Schule und im Betrieb gute Leistungen erbringt, kann er bei der zuständigen Stelle (LGL) einen Antrag auf Zulassung in besonderen Fällen (§ 45 Abs.1) zur Abschlussprüfung stellen.
Der formlose Antrag auf „ Zulassung in besonderen Fällen“ muss bis
spätestens 14. August bei der zuständigen Stelle (LGL) gestellt werden.
Die entsprechenden Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien vorzeitige Zulassung.
Dem Antrag ist in Kopie beizufügen:
- Letztes Zeugnis der Berufsschule
- Leistungszeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
Nach Prüfung durch die zuständige Stelle und positivem Bescheid erfolgt die
Anmeldung zur Abschlussprüfung – Wiederholer und vorzeitige Zulassung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung und der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags müssen bis zum 15. September 2020 bei der Zuständigen Stelle ( LGL) eingegangen sein.
Schriftliche Abschlussprüfung
am Dienstag, 10. November 2020 im Prüfungsbereich WiSo
am Mittwoch, 02. Dezember 2020 in den Prüfungsbereichen Geoinformationstechnik und Geodatenmanagement
jeweils an der Johannes-Gutenberg-Schule in Stuttgart
Durchführung des betrieblichen Auftrags (Geodatenprozesse)
im Zeitraum von Montag, 07.Dezember 2020 bis Freitag, 15. Januar 2021
bei den jeweiligen Ausbildungsbetrieben
Abgabe der Dokumentationen zum betrieblichen Auftrag
bis spätestens Dienstag, 19. Januar 2021 müssen die Dokumentationen beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart eingegangen sein.
Prüfungsbereich Geodatenpräsentation
am Dienstag, 19.Januar 2021 Erstellung des Prüfungsstücks in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben
und
am Donnerstag, 21. Januar 2021 Präsentationen und Fachgespräche beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart
Fachgespräche zum betrieblichen Auftrag (Geodatenprozesse)
am Dienstag, 26. Januar 2021 beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart
Aushändigung der Prüfungszeugnisse
Der Prüfungsausschuss teilt Ihnen nach Ihrem jeweiligen Fachgespräch mit, ob Sie die Prüfung „bestanden“ haben.
Hierüber wird Ihnen eine vom Vorsitzenden unterzeichnete Bescheinigung zur Vorlage beim Ausbildungsbetrieb ausgehändigt.
Mit der Aushändigung dieser Bescheinigung endet Ihr Ausbildungsverhältnis.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen nach erfolgreich abgelegter Prüfung per Post zugesandt.
Evtl. mündliche Ergänzungsprüfung
am Dienstag, 9. Februar 2021 beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart