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letzte Aktualisierung: 4.5.2022 - Änderungen in rot
Zwischenprüfung nach § 37 BBiG
Die nächste Zwischenprüfung findet am 29. September 2022 statt.Abschlussprüfung nach § 37 BBiG
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung und der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags müssen für die Sommerprüfung bis zum 15. März und für die Winterprüfung bis zum 15. September bei der Zuständigen Stelle eingegangen sein.
(Weitere Informationen und Vordrucke siehe unter > Vorschriften > Abschlussprüfung)
Ausbildungsabschlussprüfung Sommer 2022
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung und der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags müssen bis zum 15. März 2022 bei der Zuständigen Stelle, beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL), eingegangen sein.
Aushändigung der Prüfungszeugnisse
Der Modus der Aushändigung der Prüfungszeugnisse (persönliche Übergabe oder per Post) wird in Abhängigkeit der Coronalage kurzfristig entschieden.
Anschreiben "Bekanntmachung Abschlussprüfung Geomatiker 2022"